Antwortschreiben  des Bundesverfassungsgerichtes vom 08. 12.2004

                                                                                                          


Blatt 2 zum Antwortschreiben des Bundesverfassungsgericht vom  08. 12. 2004


  

mein Kommentar dazu:

 Es ist bedauerlich, dass das Verfassungsgericht den Finanzminister nicht hindern kann, dass er verfassungswidrige Gesetze in den Bundestag einbringt.

Der Finanzminister hat einen Eid geschworen, dass er die Verfassung einhält. Wenn er es nicht tut, gibt es offenbar keinen Straftatbestand, der diesen Eidesbruch bestraft.  Jeder Bürger wird bei uneidlicher und eidlicher Falschaussage bestraft.  Das hieße  der Eid der Minister und des Bundeskanzlers sind reine Volksverdummung. Oder... kann mir jemand sagen, ob es einen Straftatbestand für Eidesbruch der Minister gibt? Schicken Sie mir eine e-mail....

Erstveröffentlichung: 03.01.2005                                  letzte Änderung:                                                                          http://www.rickmeyer-berlin.de/eichel/
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