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| Antwortschreiben des Bundesverfassungsgerichtes vom 08. 12.2004 |

Blatt 2 zum Antwortschreiben des Bundesverfassungsgericht vom 08. 12. 2004

mein Kommentar dazu:
Es ist bedauerlich, dass das Verfassungsgericht den Finanzminister nicht hindern kann, dass er verfassungswidrige Gesetze in den Bundestag einbringt.
Der Finanzminister hat einen Eid geschworen, dass er die Verfassung einhält. Wenn er es nicht tut, gibt es offenbar keinen Straftatbestand, der diesen Eidesbruch bestraft. Jeder Bürger wird bei uneidlicher und eidlicher Falschaussage bestraft. Das hieße der Eid der Minister und des Bundeskanzlers sind reine Volksverdummung. Oder... kann mir jemand sagen, ob es einen Straftatbestand für Eidesbruch der Minister gibt? Schicken Sie mir eine e-mail....
| Erstveröffentlichung: 03.01.2005 letzte Änderung: http://www.rickmeyer-berlin.de/eichel/ |
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