
Damit bleibt nur die Beschwerde beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
In Deutschland ist die Rechtssprechung außer Kraft gesetzt.
| Erstveröffentlichung: 07.10.2005 letzte Änderung: www.rickmeyer-berlin/eichel/urteil270105.htm |
| Manfred Rickmeyer 13467 Berlin |