Nachfolgend finden Sie die Korrespondenz mit dem Finanzministerium:
| Anfrage an das Finanzministerium vom 7. 7. 2004 |
| Von: Rickmeyer [rickmeyer@t-online.de] Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2004 22:51 An: 'hans.eichel@bundestag.de' Betreff: Besteuerung der Renten ab 2005 An das Bundesministerium der Finanzen z. H. Herrn Eichel Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Finanzminister Eichel! Die BRD-Regierung hat unter Ihrer Federführung beschlossen ab 1. 1. 2005 die Renten über den Ertragsanteil hinaus höher zu besteuern: Das bedeutet eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung. 1.) Allen Arbeitnehmern stand ein Freibetrag von 8000- 12000 DM als Vorwegabzug unter den Sonderabgaben zu. Bei abhängig beschäftigten Angestellten, wie ich einer war, wurde dieser Freibetrag um die Sozialabgaben, die der Arbeitgeber für den Angestellten zahlte bis maximal 12000 DM im Jahr gekürzt. Damit war der vom Arbeitgeber zunächst steuerfrei abgeführte Sozialbeitrag für den Arbeitnehmer steuerpflichtig geworden. Denn ihm wurde damit ein Freibetrag, den ein Freiberufler und vor allem ein Beamter auch hatte, nicht gewährt. Der Beamte hatte ja keine Sozialbeiträge von seinem Arbeitgeber erhalten. Daher war es auch sinnvoll, später die von Steuern unbelastete Pension eine Beamten voll zu versteuern, während die bereits steuerbelastete Rente nur mit Ihrem Ertragsanteil versteuert wurde. 2.) Die Sonderausgaben sind beschränkt. Arbeitnehmer, die nicht zu den ganz Armen gehörten, hatten meist erheblich mehr Sonderausgaben, als sie absetzen konnten. Aus diesem Grunde konnten sie auch ihren Anteil an die Rentenversicherung nicht steuerlich geltend machen. Damit ist in vielen Fällen auch der Arbeitnehmeranteil steuerpflichtig gewesen, oder anders ausgedrückt, der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist bereits versteuert worden. Insofern ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das fordert die Renten um mehr als den Ertragsanteil zu versteuern für mich unverständlich, erst recht die die neue Gesetzgebung, die ich für verfassungswidrig wegen der Doppelbesteuerung halte. Zur weiteren Erläuterung füge ich noch einen Einkommensteuerbescheid bei, Hier erkennen Sie, dass der Vorwegabzug von 8000 DM um die Sozialabgaben (Arbeitgeber Renten- und KV-Zuschuß des Arbeitgebers gekürzt wurde, in meinem Fall 9792 DM) Bei den Gesetzesvorbereitungen sind Sie von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf diese Problematik hingewiesen worden. Trotzdem wir hier ein Verfassungsbruch begangen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie hierzu Stellung nehmen würden. Ich hoffe, ich habe mich verständlich gemacht. Zu weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rickmeyer Schildower Straße 18 13467 Berlin Telefon: 030 405 33 541 Telefax: 030 405 41 492 e-mail: rickmeyer@t-online.de |
| Erinnerung an den Finanzminister zu antworten vom 03.08.04 |
| Von: Rickmeyer [rickmeyer@t-online.de] Gesendet: Dienstag, 3. August 2004 01:28 An: 'hans.eichel@bundestag.de' Betreff: Besteuerung der Renten ab 2005 Sehr geehrter Herr Finanzminister Eichel! Mit e-mail vom 7.7.2004 habe ich die Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung ab 2005 angesprochen und um Ihre Stellungnahme gebeten. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rickmeyer Schildower Straße 18 13467 Berlin Telefon: 030 405 33 541 Telefax: 030 405 41 492 e-mail: rickmeyer@t-online.de |
| Zweite Erinnerung an den Finanzminister zu antworten vom 23.08.04 |
| Von: Rickmeyer [rickmeyer@t-online.de] Gesendet: Montag, 23. August 2004 23:33 An: 'hans.eichel@bundestag.de' Sehr geehrter Herr Finanzminister Eichel! Mit e-mail vom 7.7.2004 habe ich die Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung ab 2005 angesprochen und um Ihre Stellungnahme gebeten. Mit e-mail vom 3. 8. 2004 habe ich die Beantwortung angemahnt. Bis heute haben Sie nicht reagiert. Ich werde Sie daher in Kürze öffentlich im Internet auffordern, Stellung zu nehmen. Es ist mir unverständlich, dass ein Ministerium nicht in der Lage ist, Anfragen zu beantworten. Oder haben Sie ein so schlechtes Gewissen ? Mit freundlichen Grüßen Manfred Rickmeyer Schildower Straße 18 13467 Berlin Telefon: 030 405 33 541 Telefax: 030 405 41 492 e-mail: rickmeyer@t-online.de |
| Antwort durch das BFM vom 26.08.04 Offenbar wurde mein Schreiben im BFM verschlampt... |
| Von: Regina.Kathe@bmf.bund.de Gesendet: Donnerstag, 26. August 2004 15:31 An: rickmeyer@t-online.de Betreff: Alterseinkünftegesetz Sehr geehrter Herr Rickmeyer, vielen Dank für Ihre e-Mail an den Bundesfinanzminister Hans Eichel. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Ich bedaure, dass Sie bisher auf eine Antwort warten mussten, jedoch konnte bei der Suche in unseren Akten kein Posteingang von Ihnen gefunden werden. Gestatten Sie mir folgende Informationen zum Alterseinkünftegesetz. Mit dem Alterseinkünftegesetz wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. In seinem Urteil vom 6. März 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die heutige unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. . Die Altersvorsorge während der aktiven Berufstätigkeit wird in deutlichen Schritten steuerfrei gestellt und damit erleichtert. Im Gegensatz dazu wird ab dem Jahr 2005 der Anteil der jeweiligen Sozialrenten, der der Besteuerung unterliegt, nach und nach angehoben. Beim Übergang auf die nachgelagerte Besteuerung ist sichergestellt, dass eine doppelte Besteuerung vermieden und damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts voll entsprochen wird. Der Stufenplan zur Besteuerung der Renten beginnt im Jahr 2005 mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Leistungen. Der korrespondierende steuerfreie Rentenbetrag von ebenfalls 50 Prozent bleibt für den Einzelnen zeitlebens erhalten. Die Rente eines jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrganges wird mit einem dann jeweils moderat erhöhten Besteuerungsanteil belegt (bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2 Prozent, anschließend in Schritten von 1 Prozent), bis schließlich beim Neurentnerjahrgang des Jahres 2040 die volle Besteuerung erreicht wird. Für alle Rentner, die vor 2040 in Rente gehen, wird zeitlebens ein Teil der Rente steuerfrei bleiben. Des Weiteren stellen die allgemeinen Abzugs-, Pausch- und Freibeträge (insbesondere der Grundfreibetrag) sicher, dass der Beitrag zur Rente aus versteuertem Einkommen nicht ein zweites Mal mit tariflicher Einkommensteuer belastet wird. Stets muss berücksichtigt werden, dass auch die gesamte Differenz zwischen Beiträgen und Auszahlungen steuerpflichtiger Ertrag sind. Um eine Doppelbesteuerung auch in außergewöhnlichen Fällen auszuschließen, hat der Gesetzgeber eine sog. Öffnungsklausel beschlossen. Renterinnen und Rentner, die mindestens zehn Jahre Beiträge in Höhe eines Betrags oberhalb des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, können für die auf diese Beiträge beruhenden Renten die günstigere Besteuerung mit dem Ertragsanteil wählen. Die Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen hat mit umfangreichen Berechnungen die Pläne zur stufenweisen Verbesserung der Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen und zur schrittweisen Überleitung der Leibrentenbesteuerung auf die volle nachgelagerte Besteuerung so aufeinander abgestimmt, dass mit dem Übergangsmodell (bis zum Jahr 2040) die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung erfüllt sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat ergänzende Berechnungen für alle Fallgruppen durchgeführt. Auch aus diesen ergibt sich, dass den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Vermeidung einer doppelten Besteuerung in allen realitätsgerechten Fällen entsprochen wird. Abschließend möchte ich deutlich hervorheben, dass die meisten Rentenempfänger auch weiterhin steuerlich nicht belastet sein werden. Unter Berücksichtigung der bekannten Steuerfreibeträge wird ein "Durchschnittsrentner" keine Mehrbelastung haben. So kann ein Alleinstehender aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente bis zu einer Höhe von rund 18.900 Euro jährlich steuerunbelastet beziehen, wenn keine anderen Einkünfte hinzutreten. Bei Verheirateten sind dies 37.800 Euro jährlich. Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen Regina Kathe Bundesministerium der Finanzen - Leitungsstab - Referat für Bürgerangelegenheiten 11016 Berlin * Buergerreferat@bmf.bund.de |
| Erneute Nachfrage auf den
an der Sache vorbeigehenden Text der Frau Kathe vom 31.08.04 Eine Begründung, dass die meisten Rentner die erhöhte Besteuerung der Renten nicht betrifft, kann kein Rechsprinzip sein. Außerdem betrifft es sehr viele Bürger, nämlich Angestellte mit mittlerem Einkommen... |
| Von: Rickmeyer [rickmeyer@t-online.de] Gesendet: Dienstag, 31. August 2004 23:18 An: 'Regina.Kathe@bmf.bund.de' Betreff: Ihre e-mail vom 26. 8. 2004 Sehr geehrte Frau Kathe! Vielen Dank für Ihre e-mail vom 26.08.2004. Es ist bedauerlich, dass Sie meine e-mail vom 7.7. 2004 nicht auffinden können. Ich sende nachfolgend noch mal den Text, da Ihre Antwort zu allgemein ist und meinen Fall, der eine Menge Leute betrifft, in keiner Weise berücksichtigt. Die Aussage von Ihnen: "Abschließend möchte ich deutlich hervorheben, dass die meisten Rentenempfänger auch weiterhin steuerlich nicht belastet sein werden. Unter Berücksichtigung der bekannten Steuerfreibeträge wird ein "Durchschnittsrentner" keine Mehrbelastung haben." ist in keiner weise hilfreich, da sie weitgehend nicht stimmt und als Volksberuhigung verwendet wird. Was bedeutet Ihre weitere Aussage: "Renterinnen und Rentner, die mindestens zehn Jahre Beiträge in Höhe eines Betrags o b e r h a l b des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, können für die auf diese Beiträge beruhenden Renten die günstigere Besteuerung mit dem Ertragsanteil wählen". Etwa nur die Höherversicherung ??? Es ist wohl klar ersichtlich, dass die bisherigen Gesetzesplanungen einen großen Teil der Bevölkerung mit einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung belegen. Die Bundesversicherungsanstalt hat mich dahingehend informiert, dass diese Hinweise der Bundesversicherungsanstalt von Ihrem Haus ignoriert wurden. Daher nachfolgend noch mal meine e-mail vom 7. 7. 2004 mit der Bitte um eine baldige ausführliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rickmeyer Anlage e-mail vom 7. 7. 2004 an Herrn Bundesminister für Finanzen mit einer weitern Anlage als PDF-Datei: An das Bundesministerium der Finanzen z. H. Herrn Eichel Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Finanzminister Eichel! Die BRD-Regierung hat unter Ihrer Federführung beschlossen ab 1. 1. 2005 die Renten über den Ertragsanteil hinaus höher zu besteuern: Das bedeutet eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung. 1.) Allen Arbeitnehmern stand ein Freibetrag von 8000- 12000 DM als Vorwegabzug unter den Sonderabgaben zu. Bei abhängig beschäftigten Angestellten, wie ich einer war, wurde dieser Freibetrag um die Sozialabgaben, die der Arbeitgeber für den Angestellten zahlte bis maximal 12000 DM im Jahr gekürzt. Damit war der vom Arbeitgeber zunächst steuerfrei abgeführte Sozialbeitrag für den Arbeitnehmer steuerpflichtig geworden. Denn ihm wurde damit ein Freibetrag, den ein Freiberufler und vor allem ein Beamter auch hatte, nicht gewährt. Der Beamte hatte ja keine Sozialbeiträge von seinem Arbeitgeber erhalten. Daher war es auch sinnvoll, später die von Steuern unbelastete Pension eine Beamten voll zu versteuern, während die bereits steuerbelastete Rente nur mit Ihrem Ertragsanteil versteuert wurde. 2.) Die Sonderausgaben sind beschränkt. Arbeitnehmer, die nicht zu den ganz Armen gehörten, hatten meist erheblich mehr Sonderausgaben, als sie absetzen konnten. Aus diesem Grunde konnten sie auch ihren Anteil an die Rentenversicherung nicht steuerlich geltend machen. Damit ist in vielen Fällen auch der Arbeitnehmeranteil steuerpflichtig gewesen, oder anders ausgedrückt, der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist bereits versteuert worden. Insofern ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das fordert die Renten um mehr als den Ertragsanteil zu versteuern für mich unverständlich, erst recht die die neue Gesetzgebung, die ich für verfassungswidrig wegen der Doppelbesteuerung halte. Zur weiteren Erläuterung füge ich noch einen Einkommensteuerbescheid bei, Hier erkennen Sie, dass der Vorwegabzug von 8000 DM um die Sozialabgaben (Arbeitgeber Renten- und KV-Zuschuß des Arbeitgebers gekürzt wurde, in meinem Fall 9792 DM) Bei den Gesetzesvorbereitungen sind Sie von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf diese Problematik hingewiesen worden. Trotzdem wir hier ein Verfassungsbruch begangen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie hierzu Stellung nehmen würden. Ich hoffe, ich habe mich verständlich gemacht. Zu weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rickmeyer Schildower Straße 18 13467 Berlin Telefon: 030 405 33 541 Telefax: 030 405 41 492 e-mail: rickmeyer@t-online.de |
| Tolle Antwort vom 01.09.04 von Frau Kathe; Rentner haben normalerweise keine Sonderausgaben mehr, sollen sie heiße Luft als Sonderausgaben absetzen, um Steuern zu senken? |
| Von: Regina.Kathe@bmf.bund.de Gesendet: Mittwoch, 1. September 2004 09:05 An: rickmeyer@t-online.de Betreff: AEG, Sonderausgabenabzug Sehr geehrter Herr Rickmeyer, ergänzend zu meinen Ausführungen vom 26. August 2004 gestatten Sie mir noch folgende Anmerkungen zum Sonderausgabenabzug. Altersvorsorgeaufwendungen können auch künftig als Sonderausgaben abgezogen werden. Entsprechend dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wird der Sonderausgabenabzug ab 2005 schrittweise in einem Zeitraum bis 2025 auf 100 % (bei einem Höchstbetrag von 20.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag) erweitert. Weiter bestehen bleibt der Sonderausgabenabzug für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z.B. Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) bis maximal 2.400 €. Zur Frage der Doppelbesteuerung hatte ich bereits ausführlich Stellung genommen. Mit freundlichen Grüßen Regina Kathe Bundesministerium der Finanzen - Leitungsstab - Referat für Bürgerangelegenheiten 11016 Berlin * Buergerreferat@bmf.bund.de |
| Beschwerde vom 28.09.04 über so viel Inkompetenz der Sachbearbeiter des BFM |
| Von: Rickmeyer [rickmeyer@t-online.de] Gesendet: Dienstag, 28. September 2004 01:42 An: 'hans.eichel@bundestag.de' Cc: 'Regina.Kathe@bmf.bund.de' Betreff: Arroganz des Referates für Bürgerangelegenheiten Frau Regina Kathe An das Bundesministerium der Finanzen z. H. Herrn Eichel Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Finanzminister Eichel! Am 7.7.2004 schrieb ich Ihnen eine e-mail, die nicht beantwortete wurde. Aufgrund meiner Mahnung vom 23.8.2004 erhielt ich von Frau Kathe die Mitteilung, dass man meine e-mail nicht finden konnte, was für ein Finanzministerium schon beschämend ist. Ich erhielt dann weiter eine Standard-Mitteilung, die man inhaltlich bereits jeder Zeitung nachlesen konnte und die völlig an dem Problem der verfassungswidrigen Doppelsteuerung in meinem Fall vorbei ging. Daraufhin sandte ich meine Ursprungs-mail erneut an Frau Kathe. Die Antwort vom 1.9.2004 von Frau Kathe nun erst recht am Inhalt meiner Fragen vorbei und die mangelnde sachliche Kompetenz kaum zu überbieten. Es dürfte selbst der dümmsten Sachbearbeiterin schon aufgefallen sein, dass Rentner fast immer keine Altersvorsorgeaufwendungen mehr haben und diese dann auch nicht als Kompensation für eine bei mir ab 2005 stattfindende Doppelbesteuerung dienen kann. Die e-mail schließt mit einem bei den Berliner Behörden beliebten Satz, dass man schon in früheren Schreiben zu dem Problem ausführlich Stellung genommen hat: hier soll in Fragen der Doppelbesteuerung bereits in einer früheren e-mail Stellung genommen worden sein, was aber für meine spezielle Doppelbesteuerung nicht der Fall war. Es deutet eher daraufhin, dass Frau Kathe das Problem überhaupt nicht verstanden hat oder es nicht verstehen wollte. Ich bin gern bereit, dass Problem auch persönlich einer kompetenten Person zu erklären. Bedenken Sie bitte auch, dass der Verdacht besteht, dass Sie als Finanzminister durch eine bewusst gegen die Verfassungsgesetze gerichtete Besteuerung gegen § 92 StGB und damit gegen Verfassungsgrundsätze, insbesondere gegen § 92 II Nr. 2. in Verbindung mit § 92 III Nr. 3 und in Verbindung mit § 88 Nr. 4. (Verfassungsgrundsätze) verstoßen werden. Ich hoffe, Sie werden in Ihrem Haus noch jemanden finden, der kompetent auf meine Einwände antworten kann und es auch tut. Ich darf noch erwähnen, dass mein Fall kein Einzelfall ist, sondern einen großen Teil der "etwas" besser Verdienenden betrifft. Ich behalte mir vor, wenn ich weiterhin mit solchen nichts sagenden Stellungnahmen "abgebügelt" werde, mich auf einigen Webseiten im Internet über solche arroganten Vorgehensweisen des Finanzministeriums öffentlich lustig machen werde. Die Korrespondenz werde ich natürlich dazu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rickmeyer Schildower Straße 18 13467 Berlin Telefon: 030 405 33 541 Telefax: 030 405 41 492 e-mail: rickmeyer@t-online.de |
| Antwort vom 07.10.04
einer Spitzenkraft des BFM: Der Herr Wolfgang Schelenz will mir weiß machen,
dass ich einen Brief einer öffentlichen Behörde nicht veröffentlichen
darf.... Wenn dem so sei, hat die Beamten-Diktatur in Deutschland schon
begonnen...
Vielleicht schämen sich Herr Schelenz und Frau Kathe ihrer Briefe, weil Sie die Veröffentlichung verhindern wollen? Der Bürger hat etwas bessere Antworten verdient. |
| Absender: <Wolfgang.Schelenz@bmf.bund.de> Empfänger: <rickmeyer@t-online.de> Kopieempfänger: <hans.eichel@bundestag.de>, <Regina.Kathe@bmf.bund.de> Datum: 07. Okt 2004 14:41 Betreff: AW: Arroganz des Referates für Bürgerangelegenheiten Frau Regina Kathe Sehr geehrter Herr Rickmeyer, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 28. September 2004 an den Herrn Bundesfinanzminister. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten. Lassen Sie mich bitte vorab feststellen, dass Ihnen meine Kollegin, Frau Kathe, vollkommen korrekt die bestehende Gesetzeslage dargelegt hat. Dem ist nichts hinzuzufügen. Insofern weise ich Ihren Hinweis auf ihre angebliche mangelnde Kompetenz entschieden zurück. Im übrigen möchte ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass die Durchführung der Steuergesetze und damit die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer, mithin der Finanzämter ist. Ich würde Sie daher bitten, Ihren Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer abzuwarten. Sollten Sie dann mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, bleibt es Ihnen unbenommen, gegen den Bescheid Einspruch zu einzulegen und bei ggf. negativem Einspruchsverfahren Klage vor den zuständigen Finanzgericht zu erheben. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch zwei Anmerkungen. Erstens: Ich gebe zu, es ist nicht immer einfach, zu akzeptieren, dass die eigene Rechtsauffassung nicht diejenige ist, die der herrschenden Meinung entspricht. Hierfür haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes die Rechtweggarantie geschaffen (siehe meine vorstehenden Ausführungen). Zweitens: Sollten Sie beabsichtigen, diese und die Äußerungen von Frau Kathe im Internet zu veröffentlichen, weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten (also unserer Namen) ohne unsere Zustimmung durch das Datenschutzgesetz verboten ist. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Weitergabe unserer personenbezogenen Daten an Dritte. Bei allem Verständnis für Ihre persönliche Situation, eine andere Antwort ist mir leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schelenz Bundesministerium der Finanzen - Leitungsstab - Leiter des Referates Bürgerangelegenheiten Tel.: 01888/682-3300 Fax: 01888/682-3765 Mail: buergerreferat@bmf.bund.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Rickmeyer [mailto:rickmeyer@t-online.de] Gesendet: Dienstag, 28. September 2004 01:42 An: hans.eichel@bundestag.de Cc: Kathe, Regina Betreff: Arroganz des Referates für Bürgerangelegenheiten Frau Regina Kathe An das Bundesministerium der Finanzen z. H. Herrn Eichel Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Finanzminister Eichel! Am 7.7.2004 schrieb ich Ihnen eine e-mail, die nicht beantwortete wurde. Aufgrund meiner Mahnung vom 23.8.2004 erhielt ich von Frau Kathe die Mitteilung, dass man meine e-mail nicht finden konnte, was für ein Finanzministerium schon beschämend ist. Ich erhielt dann weiter eine Standard-Mitteilung, die man inhaltlich bereits jeder Zeitung nachlesen konnte und die völlig an dem Problem der verfassungswidrigen Doppelsteuerung in meinem Fall vorbei ging. Daraufhin sandte ich meine Ursprungs-mail erneut an Frau Kathe. Die Antwort vom 1.9.2004 von Frau Kathe nun erst recht am Inhalt meiner Fragen vorbei und die mangelnde sachliche Kompetenz kaum zu überbieten. Es dürfte selbst der dümmsten Sachbearbeiterin schon aufgefallen sein, dass Rentner fast immer keine Altersvorsorgeaufwendungen mehr haben und diese dann auch nicht als Kompensation für eine bei mir ab 2005 stattfindende Doppelbesteuerung dienen kann. Die e-mail schließt mit einem bei den Berliner Behörden beliebten Satz, dass man schon in früheren Schreiben zu dem Problem ausführlich Stellung genommen hat: hier soll in Fragen der Doppelbesteuerung bereits in einer früheren e-mail Stellung genommen worden sein, was aber für meine spezielle Doppelbesteuerung nicht der Fall war. Es deutet eher daraufhin, dass Frau Kathe das Problem überhaupt nicht verstanden hat oder es nicht verstehen wollte. Ich bin gern bereit, dass Problem auch persönlich einer kompetenten Person zu erklären. Bedenken Sie bitte auch, dass der Verdacht besteht, dass Sie als Finanzminister durch eine bewusst gegen die Verfassungsgesetze gerichtete Besteuerung gegen § 92 StGB und damit gegen Verfassungsgrundsätze, insbesondere gegen § 92 II Nr 2. in Verbindung mit § 92 III Nr. 3 und in Verbindung mit § 88 Nr 4. (Verfassungsgrundsätze)verstoßen werden. Ich hoffe, Sie werden in Ihrem Haus noch jemanden finden, der kompetent auf meine Einwände antworten kann und es auch tut. Ich darf noch erwähnen, dass mein Fall kein Einzelfall ist, sondern einen großen Teil der "etwas" besser Verdienenden betrifft. Ich behalte mir vor, wenn ich weiterhin mit solchen nichts sagenden Stellungnahmen "abgebügelt" werde, mich auf einigen Webseiten im Internet über solche arroganten Vorgehensweisen des Finanzministeriums öffentlich lustig machen werde. Die Korrespondenz werde ich natürlich dazu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen |
| Antwort vom 14. 10. 2004 an Herrn Eichel auf das Schreiben von Herrn Schelenz |
| Von: Rickmeyer [rickmeyer@t-online.de] Gesendet: Donnerstag, 14. Oktober 2004 16:34 An: 'hans.eichel@bundestag.de' Betreff: verfassungswidrige Rentenbesteuerung Sehr geehrter Herr Eichel! Ich bestätige den Eingang des Schreibens vom 07. 10. 04 des Herrn Schelenz per e-mail, der offenbar in ihrem Auftrag meine steuerrechtliche Anfrage bearbeiten sollte und beantworte es wie folgt: Anstatt nun mal auf die eigentlich Frage einzugehen, verwies er mich süffisant auf den üblichen Rechtsweg, der erfahrungsgemäß bereits dadurch ausgeschaltet ist, da die Gerichte ihre Entscheidungen jahrelang hinauszögern. (Rechtsverweigerung) Inzwischen kassiert der Finanzminister jahrelang illegal Steuern, die auf verfassungswidrigen Gesetzen beruhen. In diesem Fall geht es darum die Verfassungswidrigkeit der Gesetze von vornherein auszuschalten. Als nächstes bedauert Herr Schelenz meine nach seiner Meinung falsche Rechtsauffassung, die nicht die der herrschen Meinung ist. Was ist die herrschende Meinung? Die Meinung einer scheindemokratischen Beamtendiktatur? Hier geht es nicht um Meinungen sondern um Verfassungsgrundsätze, die von Ihnen als Gestalter von neuen Ausbeutergesetzen missachtet werden. Mit meiner Rechtsauffassung stehe ich nicht allein. Wie ich von der Bundesversicherungsanstalt, erfahren habe, hat Sie diese Anstalt in einer Anhörung auf diese Problematik der Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen, wie meiner einer ist, darauf hingewiesen. Sie haben das ignoriert. Geradezu lächerlich ist es, dass der Herr Schelenz meint, dass ein von einer öffentlichen Behörde an einen Bürger gesandtes Schreiben irgend einem Datenschutz unterliege und man dieses nicht mit den Namen der Sachbearbeiter veröffentlichen darf. Ich kann zwar verstehen, dass Frau Kathe und Herr Schelenz es nicht gerne haben, dass diese von jeglicher Kompetenz ungetrübte Bearbeitung einer Anfrage veröffentlicht wird, aber damit müssen sich die Damen und Herren nun mal abfinden. Es ist hier auch bezeichnend, dass im Finanzministerium E-Mails einfach verschwinden, wie es ja mit meinem Schreiben passiert ist. Es stellt sich hier die Frage, ob nicht in ihrem Finanzministerium nicht auch gelegentlich 1 Milliarde verschwindet. Immerhin haben sie ihr ursprüngliches Ziel, die Haushaltsausgaben zu reduzieren, als sie antraten, in keiner Weise erreicht; im Gegenteil Sie haben sich zum größten Schuldenmacher aller Finanzminister Deutschlands qualifiziert und dabei eine nachhaltige Verletzung der Vorgaben des Grundgesetzes und des Europäischen Stabilitätspaktes vorgenommen, wie es Herr Glos am 7. 10. 2004 im Tagesspiegel kommentiert hat. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass Sie auch in der Rentenbesteuerung die Verfassung missachten. Solche Misserfolge wundern mich nicht, wenn Sie in Ihrem Hause Mitarbeiter beschäftigen, die auf meine Anfrage solche Antworten geben. Ich glaube nicht, dass Sie sich mit diesen Fehlleistungen sich noch lange halten. Treten Sie lieber vorher freiwillig ab, bevor man es nahe legt. Ich bin gerade auf Reisen, daher dauert es noch ein bisschen bis Anfang November, bis ich den Vorgang im Internet veröffentliche und kommentiere. Abschließend mache ich Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die Verletzung verfassungsrechtlicher Grundsätze nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat darstellt. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rickmeyer Schildower Straße 18 13467 Berlin Telefon: 030 405 33 541 Telefax: 030 405 41 492 e-mail: rickmeyer@t-online.de |
| Ab jetzt schweigt der Finanzminister.... |
| Erstveröffentlichung: 04.11.2004 letzte Änderung: 05.11.2004 www.rickmeyer-berlin.de/eichel/korrespondenz |
| Manfred Rickmeyer, Schildower Straße 18 13467 Berlin email: indusnet@gmx.de |